Datenschutzverpflichtungen

BIAL ist sich der Bedeutung der Privatsphäre und des Schutzes der Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Verkehr dieser Daten bewusst.

BIAL richtet sich bei seiner Tätigkeit nach den höchsten ethischen und rechtlichen Standards und folgt hierbei einer Reihe von Verpflichtungen, nach denen die Verarbeitung personenbezogener Daten stets transparent und unter strikter Wahrung der Privatsphäre und der Rechte, Freiheiten und Garantien erfolgen muss:

Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben sowie Transparenz

Personenbezogene Daten werden immer auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet.

Zweckbindung

Personenbezogene Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet.

Minimierung

Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Richtigkeit

Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es werden angemessene Maßnahmen getroffen, damit Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, gelöscht oder berichtigt werden.

Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten werden in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

Integrität und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden in einer Weise verarbeitet, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

Verantwortung

Die oben genannten Verpflichtungen gelten für die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Mitarbeiter*innen der BIAL Gruppe.

BIAL  hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n (DSB) ernannt, der für die Information und Beratung der zur Gruppe gehörenden Unternehmen und ihrer Mitarbeiter, die Überwachung der Einhaltung der geltenden Strategien, Verfahren und Rechtsvorschriften verantwortlich ist sowie als Anlaufstelle für die betroffenen Personen und die Datenschutzbehörde fungiert.

Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen, Verfahren und Rechtsvorschriften zum Datenschutz wird ständig überwacht und durch ein umfassendes Sensibilisierungs- und Schulungsprogramm für alle Mitarbeiter der BIAL Gruppe ergänzt